Die kurze Antwort: In der Stadt Graz gilt eine Baumschutzverordnung. Sie schützt bestimmte Bäume im Stadtgebiet – eine Fällung muss daher in vielen Fällen vorab genehmigt werden. Wer ohne Abklärung zur Säge greift, riskiert eine Strafe.
Wovon es abhängt
Ob Ihr Baum unter den Schutz fällt, hängt unter anderem von Stammumfang, Baumart und Standort ab. Außerhalb des Stadtgebiets – also in vielen Gemeinden in Graz-Umgebung – gelten teils andere oder gar keine Regelungen. Pauschal lässt sich das nicht beantworten.
So gehen Sie vor
- Stammumfang in rund einem Meter Höhe messen – das ist der übliche Bezugswert.
- Vor der Fällung beim Magistrat Graz bzw. bei Ihrer Gemeinde nachfragen.
- Grund für die Fällung festhalten (Krankheit, Schaden, Standsicherheit).
- Den Baum vorab fotografieren, besonders bei Sturmschäden.
Gefahr im Verzug
Ist ein Baum akut umsturzgefährdet, gelten andere Spielregeln als bei einer geplanten Fällung. Wichtig ist, dass die Gefahr dokumentiert und die Behörde informiert wird. Rufen Sie uns an – wir schauen uns die Lage an und sagen Ihnen ehrlich, wie dringend es ist.
Kurz gesagt
Klären Sie die Bewilligung, bevor gefällt wird. Wir besichtigen Ihren Baum kostenlos und sagen Ihnen, womit Sie rechnen müssen.